Anwaltskanzlei Ochsmann in Zwickau


Sie suchen einen Anwalt in Zwickau, der Sie in Angelegenheit mit insolvenzrechtlichem Bezug kompetent berät oder vertritt?  Sie wünschen eine individuelle Betreuung durch eine erfahrene Kanzlei, die Ihr Problem im Bereich des Insolvenzrechts löst und Sie umfassend, effizient und schnell zum Erfolg führt?

Dann vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung der Anwaltskanzlei Ochsmann.





Schwerpunkte im Insolvenzrecht

Regel- oder Verbraucherinsolvenz - Was ist das richtige Verfahren?

Natürliche Personen haben die Möglichkeit Sie durch das Insolvenzverfahren von bestehenden Verbindlichkeiten zu befreien. In Deutschland wird zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden.
Die Unterschiede sind enorm. Nur das Richtige Verfahren ist zulässig.
Wir prüfen Ihren Zugang zum Insolvenzverfahren und schaffen die Verfahrensvoraussetzungen!
Restschuldbefreiung - Was ist zulässig?

Ziel des Insolvenzverfahrens ist vordergründig die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzforderungen. Für Sie als natürliche Person besteht das Ziel hingegen in der Erlangung der Restschuldbefreiung. Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von der -zwangsweisen- Erfüllung der Verbindlichkeiten befreit. Es gibt jedoch einige, wichtige Ausnahmen!

Lassen Sie sich beraten!
Kostenstundung - Wie ist das mit den Verfahrenskosten?

Sowohl das Regel- als auch das Verbraucherinsolvenzverfahren verursacht Kosten. Mit Verfahrenskosten von mind. 1.500 EUR müssen Sie rechnen. Die Verfahrenskosten werden grundsätzlich vorrangig aus der verwalteten Insolvenzmasse bestritten. Das Insolvenzverfahren wird nur bei Kostendeckung eröffnet.
Genügt die voraussichtliche Insolvenzmasse nicht, besteht die Möglichkeit der Kostenstundung.
Es gilt jedoch Wichtiges zu beachten, lassen Sie sich beraten!
Insolvenzanfechtung - Das kann doch nicht sein!?

Im eröffneten Insolvenzverfahren besteht für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, für die Insolvenzmasse nachteilige Rechtshandlungen, wie Zahlungen, Eigentumsübertragungen, Schenkungen etc. rückgängig zu machen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Rechtsgebiet der Insolvenzanfechtung ist stark von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof geprägt.
Aber nicht jede erklärte Insolvenzanfechtung ist berechtigt!
Lassen Sie die Rechtslage überprüfen!



Vereinbaren Sie einen Termin:
+49 375 28 54 99 00

Über die Anwaltskanzlei Ochsmann



Rechtsanwalt Ochsmann
Meine Anwaltskanzlei ist für Sie eine gute Wahl, wenn Sie fachkundige Unterstützung im Insolvenzrecht benötigen. Nach Referendariat und Staatsexamen war ich seit 2002 als angestellter Rechtsanwalt in einer überörtlichen Kanzlei mit Schwerpunkt Insolvenzrecht tätig, bevor ich im Jahr 2007 in Zwickau meine eigene Kanzlei gründete. Seit 2010 bin ich zudem Fachanwalt für Steuerrecht. Durch kontinuierliche Fortbildungen halte ich mein Fachwissen stets auf dem neuesten Stand.

Nehmen Sie Kontakt zur Anwaltskanzlei Ochsmann auf - hier werden Sie ausführlich beraten und vertreten!
Adresse
  • Innere Schneeberger Straße 18
    08056 Zwickau
  • barrierefreier Zugang
  • Parkmöglichen im Parkhaus Zentrum oder Kornmarkt
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
Öffnungszeiten
  • Montag
  • Dienstag
  • Mittwoch
  • Donnerstag
  • Freitag
  • 8:00 bis 16:00 Uhr
  • 8:00 bis 18:00 Uhr
  • 8:00 bis 18:00 Uhr
  • 8:00 bis 18:00 Uhr
  • 8:00 bis 16:00 Uhr



Rufen Sie jetzt an
+49 375 28 54 99 00