Hat der Insolvenzverwalter den absonderungsberechtigten Gläubiger über die beabsichtigte Veräußerung des vom Absonderungsrecht betroffenen Gegenstands an einen Dritten informiert und der Gläubiger daraufhin seine Bereitschaft erklärt, den Gegenstand selbst zu übernehmen, muss der Verwalter den Gläubiger im Regelfall nicht erneut informieren, bevor er den Gegenstand auf ein verbessertes Angebot an den Dritten veräußert.Volltext
Insolvenzantrag; BGH, Beschl. v. 11.03.2010 - IX ZB 110/09
Einem Schuldner ist es verwehrt, sich gegen den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hauptsächlich mit dem Einwand zu verteidigen, der Antrag sei unzulässig oder unbegründet, und nur hilfsweise für den Fall, dass das Insolvenzgericht den Antrag des Gläubigers für zulässig und begründet hält, einen eigenen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.
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Verfügungsbeschränkung im Eröffnungsverfahren - Forderungserwerb durch Abtretung; BGH, Urteil v. 20.10.2009 - IX ZR 90/08
Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen Forderung des Insolvenzschuldners nicht.
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Leistung an den Schuldner - Kenntnis von Sicherungsmaßnahmen / Verfahrenseröffnung; BGH, Urteil v. 16.07.2009 - IX ZR 118/08
Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insol-venzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende nicht befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat.
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Leistung an den Schuldner - Kenntnis von Sicherungsmaßnahmen / Verfahrenseröffnung; BGH, Urteil v. 15.12.2005 - IX ZR 227/04
Eine Bank kann auf Weisung des Schuldners dessen kreditorisches Konto mit befreiender Wirkung belasten, falls sie keine Kenntnis davon hat, dass auf Anordnung des Insolvenzgerichts ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist, welcher der Verfügung nicht zugestimmt hat.
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Eine Bank muss organisatorisch Vorsorge treffen, damit ihre Kunden betreffende Informationen über die Eröffnung von Insolvenzverfahren oder Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden. Wird sie dieser Obliegenheit nicht gerecht, muss sie sich Kenntnisse, die bei einem zur Vornahme von Rechtsgeschäften bestellten und ermächtigten Bediensteten vorhanden sind, als ihr bekannt zurechnen lassen.
Die Vermutung, dass derjenige, der vor der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung oder einer Sicherungsmaßnahme etwas an den Schuldner geleistet hat, die gerichtliche Anordnung nicht gekannt hat, knüpft an die dem Regelfall entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt an. Weitere Veröffentlichungen, die der Regel-Veröffentlichung vorausgegangen sind, haben diese Vermutungswirkung nicht.
Nachtragsverteilung - Massemehrung durch Insolvenzanfechtung; BGH, Beschluss v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.
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Nachtragsverteilung - Zulässigkeit im Verbraucherinaolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 01.12.2005 - IX ZB 17/04
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig. Gegenstände der Masse werden auch dann nachträglich ermittelt, wenn ein ab-sonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt.
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Insolvenzantrag - Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 11.02.2010 - IX ZA 45/09
Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abge-lehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der Antrag auf Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden ist; die Frist läuft ab Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses im Erstverfahren.
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Insolvenzantrag - Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 14.01.2010 - IX ZB 257/09
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines erneuten Verfahrens nicht entgegen.
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Insolvenzantrag - Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 21.01.2010 - IX ZB 174/09
Hat der Schuldner auf den ihm in Anschluss an den Antrag eines Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis, er könne einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag des Gläubigers nicht mit eigenen Anträgen reagiert, so kann er erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, vorausgesetzt ein auf Antrag des Gläubigers eröffnetes Verfahren ist zwischenzeitlich aufgehoben.
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Insolvenzantrag - erneutes Insolvenzverfahren nach Ablauf der Sperrfrist; BGH, Beschluss v. 03.12.2009 - IX ZB 89/09
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind.
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Insolvenzantrag - Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.01.2010 - IX ZB 177/09
Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.
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Insolvenzantrag - Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.12.2005 - IX ZB 207/04
Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen seint.
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Insolvenzantrag - Feststellung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt.
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Forderungen, deren Gläubiger sich für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit einer späteren oder nachrangigen Befriedigung einverstanden erklärt haben, sind bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht zu berücksichtigen.
Eigenantrag - Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 22.10.2009 - IX ZB 195/08
Die Rücknahmefiktion ist auch dann unanfechtbar, wenn das Insolvenzgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, dem Schuldner erfüllbare Auflagen unterbreitet, die dieser innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erfüllt; in jeder Hinsicht rechtmäßig müssen sie nicht sein.
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Eigenantrag - Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 - IX ZB 599/02
Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, daß sein Antrag auf Eröffnung desVerbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil erunvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt wordensei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft.
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Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages - Karenzentschädigung; BGH, Urteil v. 08.10.2009 - IX ZR 61/06
Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld.
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Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.07.2009 - IX ZR 126/08
Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann bei der
Verteilung berücksichtigt, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des
Schlussverzeichnisses eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO abgegeben hat.
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Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.04.2009 - IX ZR 23/08
Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in
Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem
Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat.
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Einziehungsrecht sicherungshalber abgetretener Forderungen; BGH, Urteil v. 24.03.2009 - IX ZR 112/08
Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von
Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer
Gegenforderungen.
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Zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters; BGH, Urteil v. 11.07.2002 - IX ZR 262/01
Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten,
wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist.
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Kündigung der Mietgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft; BGH, Urteil v. 19.03.2009 - IX ZR 58/08
Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das
insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.
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Vollstreckungsverbot für aus Insolvenzmasse freigegebene Gegenstände; BGH, Urteil v. 12.02.2009 - IX ZB 112/06
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der
Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des
§ 89 Abs. 1 InsO.
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Verfahrensart - geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH;
BGH, Urteil v. 12.02.2009 - IX ZB 215/08
Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige
wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die
GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.
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Ansprüche der ZVK auf Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers;
BAG, Urteil v. 05.02.2009 - 6 AZR 110/08
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermgen eines Einzelunternehmers, der einen
Betrieb des Bauhauptgewerbes betrieben hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren
Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies
gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen
Arbeitnehmern kündigt. In diesem Fall schuldet der Insolvenzverwalter der
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) die Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen
Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse. Daran ändert grundsätzlich auch eine Freigabe
des Betriebsvermögens des Schuldners nichts. Soweit es nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
unpfändbar ist, hat die Freigabe nur deklaratorische Bedeutung. Im Übrigen führt die Freigabe
allein nicht zu einem Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Schuldner.
Anforderungen an Forderungsanmeldung; BGH, Urteil v. 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung
des Lebenssachverhalts voraus, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet. Handelt es sich um die
Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen, ist der Darlegungslast für jede Einzelforderung zu genügen.
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Entspricht die Anmeldung einer Forderung nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder wird der Forderungsgrund nach der
Anmeldung ausgetauscht, erfordert die Zulässigkeit der Forderungsfeststellungsklage sowohl eine Neuanmeldung als auch
die Durchführung eines hierauf bezogenen Prüfungstermins.
Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters;
BGH, Beschluss v. 16.10.2008 - IX ZB 77/08
Im eröffneten Insolvenzverfahren kann dem Schuldner, der eine
natürliche Person ist, bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters
nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a
ZPO gewährt werden, jedenfalls soweit dies zur Erhaltung von Leben
und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist.
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Masseunzulänglichkeit - Neumasseverbindlichkeit; BGH, Beschluss
v. 09.10.2008 - IX ZB 129/07
Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit
einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt
werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen.
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Insolvenzantrag - einseitige Erledigungserklärung; BGH, Beschluss v. 25.09.2008 - IX ZB 131/07
Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig
für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche
die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten
des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34
Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar.
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Prüfungsumfanng bei Eingehung von Masseverbindlichleiten; BGH,
Urteil v. 25.09.2008 - IX ZR 235/07
Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,
ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten
Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich
auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche.
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Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; BGH, Urteil v. 17.07.2008
- IX ZR 96/06
Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut
ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung
der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis
braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden
zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen.
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Begehrt der Sicherungsnehmer im Wege der Teilklage von dem Insolvenzverwalter
Auskehr des bei der Versteigerung des Sicherungsguts erzielten Verwertungserlöses,
hat er zur Substantiierung der Klageforderung die im Einzelnen veräußerten
Gegenstände und den darauf jeweils entfallenden Verwertungserlös
zu bezeichnen.
Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Urteil v. 17.07.2008 - IX ZR
132/07
Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf
Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung
erfasst.
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Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Beschluss v. 16.10.2008 - IX ZR
46/08
Das Recht eines Grundpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung umfasst auch die nach
Insolvenzeröffnung entstandenen Kosten.
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Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Eröffnungsbeschluss nach Eigenantrag
des Schuldners; BGH, Beschluss v. 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren
eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch
dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens
nicht deckenden Masse gestützt wird.
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Massefreies Vermögen/Einkommen des Schuldners; BGH, Urteil
v. 10.07.2008 - IX ZR 118/07
Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1 SGB I eine insolvenzrechtlich
unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Vermögen
des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder
im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzugehen.
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Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren
unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teilweise
für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus anderen
Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der Verwalter
oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jedenfalls
ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt.
Antragsrücknahme nach Änderungen in der Geschäftsführung; BGH, Urteil
v. 10.07.2008 - IX ZB 122/07
Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem
abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen,
wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.
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Herausgabeverpflichtung einer Mietwohnung; BGH, Urteil v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07
Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes
Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung
in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran
für die Masse ein Recht beansprucht.
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Herausgabeverpflichtung einer Mietsache; BGH, Urteil v. 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Wenn der Insolvenzverwalter zur Räumung eines Grundstücks rechtskräftig verurteilt worden ist, kann er
durch die Freigabe des Grundstücks nicht mehr bewirken, dass diese Masseverbindlichkeit erlischt.
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Ansprüche bei unberechtigter Veräußerung einer fremden Sache durch den
Insolvenzverwalter; BGH, Urteil v. 08.05.2008 - IX ZR 229/06
Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache
der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt,
kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.
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Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine
umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte
die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf
einen Wegfall der Bereicherung berufen.
Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters;
BAG, Urteil v. 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
Der Insolvenzverwalter war auch vor der zum 1. Juli 2007 in Kraft
getretenen Änderung des § 35 InsO berechtigt, nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch
tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit
des Schuldners benötigten Betriebsmittel aus dem Beschlag der Masse
freizugeben. Wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem
Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295
Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge
geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche
der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten
Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.
Zum Schicksal sicherungsübereignetem Vorbehaltsgut; BGH, Urteil v. 27.03.2008 - IX ZR 220/05
Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der
Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert,
kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers
nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich
zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
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Anforderungen an die Tagesordnung der Gläubigerversammlung;
BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 104/07
Die öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung der Gläubigerversammlung
muss die Beschlussgegenstände zumindest schlagwortartig bezeichnen.
Unwirksamkeit insolvenzzweckwidriger Vereinbarungen; BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 68/06
Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose
Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung
zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung,
ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen
des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen
Gläubigerbefriedigung (vgl. § 1 Satz 1 InsO) offenbar zuwiderlaufen, bei denen
der Verstoß also für einen verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich
ist. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur
unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind.
Nachrangigkeit der Forderung aus Gewinnzusage; BGH, Urteil v. 13.03.2008 - IX ZR 117/07
Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage
in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.
Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 12.03.2008
- 10 AZR 148/07
Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen
Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung
i.S.v. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender
Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse
ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
im Einzelvollstreckungsverfahren. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht
die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände.
Aufrechnung in massearmen Insolvenzverfahren; BFH, Urteil v. 04.03.2008
- VII R 10/06
Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach
Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht
zur Aufrechnung gestellt werden. Auch eine Aufrechnung gegen einen
Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für
den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht
zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht
nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII
R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Prozesskostenhilfe bei Masseunzulänglichkeit; BGH, Beschluss v. 28.02.2008
- IX ZB 147/07
Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt
worden ist.
Zweites Insolvenzverfahren über Schuldnervermögen; AG Göttingen, Beschluss
v. 26.02.2008 - 74 IN 304/07
Während eines laufenden Insolvenzverfahren kann ein erneutes Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. Dies kommt insbesondere
in Betracht, wenn ein selbständig tätiger Schuldner einen freigegebenen
Geschäftsbetrieb fortführt und Anfechtungsansprüche vorliegen.
Insolvenzverwalterbestellung und Insolvenzstraftat; BGH, Beschluss v. 31.01.2008 - III ZR 161/07
Eine Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat steht der Bestellung eines
Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter im Allgemeinen ohne Rücksicht dar-auf
entgegen, ob die Tat im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des
Rechtsanwalts stand.
Schadenersatz bei Insolvenzverschleppung; BGH, Urteil v. 18.12.2007 - VI ZR 231/06
Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer
einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung
auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch,
so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch
bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes
Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundes-agentur darlegungs-
und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen
zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines
rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten.
Kosten bei Nichteröffnung des Verfahrens; BGH, Urteil v. 13.12.2007 -
IX ZR 196/06
Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet
worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen
Vergütungsanspruch gegen den Schuldner.
Volltext
Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über die
Kosten des Verfahrens
nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters
(vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag
auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens)
aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden
ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch
das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten
auferlegt werden.
Insolvenzantrag - Insolvenzgrund; BGH, Beschluss v. 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.
Geschäftsführerhaftung - Überschuldung und Sorgfalt; BGH, Urteil v. 29.11.2007 - II ZR 262/06
Der Insolvenzverwalter genügt seiner Darlegungslast zum Merkmal der Überschuldung, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob und gegebenenfalls welche Abweichungen nach Insolvenzrecht bestehen und dass danach eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Dabei hat er auf den Gegenvortrag des beklagten Geschäftsführers einzugehen.
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen (vgl. BGHZ 146, 264, 274f. m. Nachw.).
Abfindungsanspruch in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 27.09.2007 - 6 AZR 975/06
Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.
Anmeldung titulierter Forderungen zur Insolvenztabelle; BGH, Urteil v. 01.12.2005 - IX ZR 95/04
Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.
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Bezüge aus einem Dienstverhältnis; BGH, Urteil v. 11.05.2010 - IX ZR 139/09
Der Begriff der
VolltextBezüge aus einem Dienstverhältnis
umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung.
Aufrechnung - Einkommensteuererstattung in Wohlverhaltensperiode - kein Aufrechnungsverbot; BGH, Urteil v. 21.07.2005 - IX ZR 115/04
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfaßt nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen. In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
Volltext
Eröffnungsverfahren - Ermächtigung zur Durchsuchung; BGH, Urteil v. 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Volltext
Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden.
Insolvenzantrag - Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Beantragt ein Sozialversicherungsträger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, hat er zur Darlegung seiner Forderungen regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer vorzulegen. Zur Glaubhaftmachung sind Leistungsbescheide oder Beitragsnachweise des Arbeitgebers genügend.
Volltext
Der antragstellende Gläubiger darf die geltend gemachte Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren auswechseln.
Dem Gläubiger fehlt nicht allein deswegen das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eröffnungsantrag, weil er zuvor nicht fruchtlos die Einzelzwangsvollstreckung versucht hat.
Beschluss v. 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts.
Volltext
Soll der Insolvenzgrund allein aus der Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitet werden, kann die Berechtigung einer vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede grundsätzlich nur im Prozesswege überprüft werden.
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Zulässigkeit des Insolvenzantrages; BGH, Beschluss v. 12.12.2002 - IX ZB 426/02
Für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags des Schuldners ist erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrunds erkennen lassen.
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Genügt der Eröffnungsantrag des Schuldners diesen Anforderungen nicht, muß das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam machen und dem Schuldner aufgeben, diese binnen angemessener Frist zu beheben. Insoweit darf der Schuldner nicht darauf verwiesen werden, die amtlichen Formulare gemäß der nach § 305 Abs. 5 Satz 1 InsO erlassenen Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (VbrInsVV) vom 17. Februar 2002 zu benutzen.
Läßt der Schuldner den gerichtlichen Hinweis innerhalb der ihm gesetzten Frist unbeachtet, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass zuvor von Amts wegen Ermittlungen angestellt werden müssen. Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus.